Vorbereitung für den Ernstfall
Schon gewusst?
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz).
Empfehlung: mindestens 5 % der Mitarbeitenden müssen als
Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 erstellt werden.
Brandschutzordnungen werden nach DIN 14096 aufgebaut.
Starke Partnerschaft

Die Schulungen basieren auf realen Einsatzsituationen aus Feuerwehr und Rettungsdienst.
Unternehmen erfüllen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen im
Brandschutz und Arbeitsschutz.
Schulungen und Konzepte werden auf den jeweiligen Betrieb, das jeweilige Gebäude und die speziellen Risiken angepasst.
Brandschutz und medizinische Notfallmanagement werden gemeinsam
betrachtet – nicht isoliert.
Trainings können vor Ort durchgeführt werden, wodurch der Praxisbezug
deutlich steigt.
Gut geschulte Mitarbeitende handeln im Ernstfall schneller und sicherer – das kann Leben retten.
Die Leitung von WSD FIRE & RESCUE verfügt über umfangreiche Erfahrung im Rettungsdienst, in der Feuerwehr sowie im vorbeugenden Brandschutz.
Vorhandene Qualifikationen:
• Berufsfeuerwehrmann (mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)
• Rettungssanitäter
• Mehrjährige Erfahrung im Rettungsdienst
• Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
• Brandschutzbeauftragter
• Befähigte Person für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und
Feuerwehrlaufkarten
• Befähigte Person für die Erarbeitung und Prüfung von Flucht- und
Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und –Laufkarten
Diese Kombination aus Einsatzpraxis und Fachplanung ermöglicht eine
besonders praxisnahe und realistische Ausbildung.

Mission | Vision
Unsere Mission
ist es, Unternehmen und Einrichtungen dabei zu unterstützen, Menschenleben zu schützen und Risiken zu minimieren. Durch praxisnahe Schulungen, professionelle Beratung und strukturierte Notfallorganisation kann Sicherheit im Arbeitsalltag nachhaltig verbessert werden.
Unsere Vision
ist es, ein führender Partner für betrieblichen Brandschutz und Notfallmanagement zu werden. Ziel ist es, Organisationen so zu unterstützen, dass Mitarbeitende im Ernstfall vorbereitet sind und Notfälle strukturiert und sicher bewältigt werden können.
Die Empfehlung liegt bei mindestens 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter
Brandgefährdung kann der Bedarf deutlich höher sein.
Brandschutzhelfer müssen regelmäßig geschult werden, in der Regel alle 3-5 Jahre - bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, besonderen Gefährdungen oder nach einem Ereignis ggf. früher.
Ersthelfer müssen alle 2 Jahre an einer Erste-Hilfe-Fortbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten teilnehmen. Sie muss grundsätzlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden; reine Online-Kurse sind für betriebliche Ersthelfende nicht zulässig.
Ja. Viele Schulungen werden direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt, um reale Arbeitsbedingungen einzubeziehen.
Ja. Wir unterstützen bei Dokumentation, Brandschutzorganisation und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Für Industrie, Logistik, Bürounternehmen, öffentliche Einrichtungen,
Pflegeeinrichtungen, Schulen und Veranstalter.
Kostenlos und unverbindlich